
1. Geltung:
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Firma VIIP S.L. (Very-Important-Ibiza-People S.L.) erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung und Personenbetreuung aller Art. Geschäftsbedingungen der Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn die Firma VIIP S.L. Ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Geschäftsbedingungen der Firma VIIP S.L. gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der von der Firma VIIP S.L. erbrachten Leistung, gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma VIIP S.L. schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragserteilung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden und betreuenden Personen, über Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren.
Die Angebote der Firma VIIP S.L. sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Die Angestellten der Firma VIIP S.L. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.
3. Preise:
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich die Firma VIIP S.L. an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind dann die in ihrer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden besonders berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung des Kunden. Kurzfristige Buchungen müssen unmittelbar vor Fahrtantritt bezahlt werden. Getränkeverzehr im Fahrzeug müssen unmittelbar am ende der Fahrt bezahlt werden. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Die Firma VIIP Limo S.L. ist berechtigt, ihre Leistung zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist.
Hiervon abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei Auftragserteilung zu vereinbaren.
4. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss:
Befördert und betreut werden auf Ibiza / Balearen Personen, die einen exklusiven Personenbeförderungsservice und / oder Personenbetreuungsservice auf Ibiza, Teils International nutzen möchten.
Ausgeschlossen von der Beförderung und Betreuung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere
- Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
- Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.
Unsere Kunden haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals sind zu befolgen.
Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung und / oder Betreuung ausgeschlossen werden.
Beschädigungen der Fahrzeuge, andere Objekte oder sonstige Schäden durch Kunden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben, z.B. erbrechen im Fahrzeug ab 110,-€. Die Höhe der Gebühren wird je nach Verunreinigung von uns festgelegt.
Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
5. Rücktritt des Auftraggebers:
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistung der VIIP S.L. nicht in Anspruch, so kann die VIIP S.L. angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwändungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.
Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
VIIP S.L. ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren. Erfolgt die Stornierung binnen 96 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 20% des vereinbarten Preises zu zahlen Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu zahlen; bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 75% des vereinbarten Preises zu zahlen.
Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Eine evtl. Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
6. Haftung:
Die Haftung von VIIP S.L. ist bis höchstens auf den 2-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen VIIP S.L. als auch gegenüber seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Sollte VIIP S.L. einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erhält die bereits geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist VIIP S.L. berechtigt, ein Ersatzfahrzeug in gleiche oder höhere Kategorie zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die VIIP S.L. ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten.
7. Schadenanzeige und Verjährung:
Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung und / oder Betreuung schriftlich geltend zu machen.
Im übrigen verjähren Ansprüche gegen die VIIP S.L. 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung und / oder Betreuung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges:
Erfüllungsort ist Ibiza.
Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben - auch bei Wechsel- und Scheckklagen - Ibiza. Die VIIP S.L. kann den Auftraggeber nach ihrer Wahl auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch nehmen.
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma VIIP S.L. und den Kunden gilt das spanische Recht.



